Datum: 07.03.2024Werden die einzureichenden Unterlagen auch als Scan akzeptiert?
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem KrZwMG können Sie uns Unterlagen postalisch, per E-Mail oder mittels eines Datenraumes einreichen. Bei Einreichung per E-Mail oder mittels Datenraum genügt in der Regel der Scan eines unterschriebenen Originaldokuments.