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Erscheinung:28.06.2019 | Thema Eigenmittel, Makroaufsicht Antizyklischer Kapitalpuffer: Allgemeinverfügung zur Anhebung der Pufferquote auf 0,25 Prozent

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zur Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer erlassen. Sie erhöht zum 1. Juli 2019 die Quote von 0 Prozent auf 0,25 Prozent. Die Anhebung zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems präventiv zu stärken.

Infolge der lang anhaltenden Phase günstiger ökonomischer Entwicklung haben sich zyklische Systemrisiken aufgebaut, die die Finanzstabilität beeinträchtigen können. Mit der Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers soll der aktuellen Risikolage begegnet werden. Sie soll die Eigenkapitalbasis des Bankensektors stärken und somit dessen Verlusttragfähigkeit erhöhen.

Zuvor hatte der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Erhöhung des Puffers empfohlen.

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