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Erscheinung:15.10.2007 | Thema Liquiditätsanforderungen Merkblatt - Zulassung eines bankinternen Liquiditätsmess- und –steuerungsverfahrens nach § 10 Liquiditätsverordnung

Gemäß § 10 Abs.1 der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen „Verordnung über die Liquidität der Institute“ (LiqV) dürfen Institute nach dauerhafter Wahl mit Zustimmung der BaFin anstelle der §§ 2 bis 8 LiqV ein eigenes Liquiditätsmodell verwenden. Ein Liquiditätsmodell bedarf damit einer Zulassung durch die BaFin. Dieses Merkblatt gibt interessierten Instituten Hinweise zur Antragsstellung und zum Zulassungsverfahren.