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Erscheinung:25.06.2018, Stand:geändert am 02.12.2020 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei Stellenausschreibungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verwendet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, welche Sie der BaFin zur Verfügung gestellt haben oder welche die BaFin bei Dritten über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktdaten der Bundesanstalt und des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragen erreichen Sie über die E-Mail: Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens (einschließlich Interview und Assessmentcenter) erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Besetzung einer konkreten Position bei der BaFin verarbeitet. Hierbei wird geprüft, inwiefern die personenbezogenen Daten des Bewerbers/der Bewerberin mit dem Anforderungsprofil übereinstimmen.

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

Die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt in Bezug auf Arbeitnehmer/innen und Auszubildende auf der Grundlage von § 26 Abs. 1, Abs. 8, S. 2 BDSG in der Fassung vom 25.05.2018, in Bezug auf Beamte/innen gem. § 106 Abs. 4 BBG.

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (nur bei Dritterhebung, Artikel 14 DSGVO)

Bei den die Bewerber/innen betreffenden personenbezogenen Daten, die nicht direkt bei diesen erhoben werden, handelt es sich – soweit erforderlich - um die gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche, nach § 32 BZRG eintragungspflichtige Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis). Des Weiteren kann sich die Dritterhebung auf die – bei bisherigen Dienststellen angeforderte - Personalakte des Bewerbers/der Bewerberin erstrecken. Im Auswahlverfahren wird ggf. der Kenntnisstand der englischen Sprache im Rahmen eines Englischtests durch einen externen Dienstleister festgestellt.

Die von diesen Stellen übermittelten Informationen sind nicht öffentlich zugänglich bzw. verfügbar.

5. Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Organisationseinheiten der BaFin, die mit der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens betraut sind, insbesondere die Personalabteilung, nach Bedarf die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Personalrat und die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreter/innen der Fachbereiche, in denen der konkrete Personaleinsatz erfolgen soll. Bei Anträgen auf Reisekostenzuschuss werden Ihre im Antrag angegebenen Daten an das Bundesverwaltungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Der mit der Durchführung der Englischtests beauftragte externe Dienstleister (derzeit Kern AG) erhält die Kontaktdaten und Angaben zum Geschlecht der Bewerber/innen.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden im Falle einer Ablehnung des Bewerbers/der Bewerberin längstens sechs Monate aufbewahrt. Personenbezogene Daten der Bewerber/innen - Name, Geburtsdatum, Adresse, Datum der Teilnahme am Auswahlverfahren und Ergebnis - werden ein Jahr gespeichert, bei erfolgreichen Bewerber/innen zehn Jahre als Teil des Verwaltungsvorgangs. Im Falle einer Einstellung werden die personenbezogenen Daten in eine Personalakte überführt.

Für den Fall, dass das Bewerbungsverfahren zwar erfolgreich durchlaufen wurde, der/die Bewerber/in aber aufgrund der begrenzten Anzahl an zu besetzenden Stellen und des Ergebnisses des Bewerbungsverfahrens nicht direkt ein Stellenangebot erhält, werden die personenbezogenen Daten lediglich dann zum Zwecke eines möglichen späteren Stellenangebotes aufbewahrt, wenn eine schriftliche Einwilligung des Bewerbers/der Bewerberin vorliegt. Der/die Bewerber/in kann die Einwilligung, auf welcher die Datenverarbeitung erfolgt, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 Bundesdatenschutzgesetz). Dies ist die Bundesbeauftragte / der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Diese erreichen Sie wie folgt:

Die Bundesbeauftragte / der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Fon:+49 (0)228-997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

8. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Anbahnung und zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses mit der BaFin. Sie sind zu der Angabe nicht verpflichtet. Bei Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

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