Erscheinung:02.08.2006 |
Thema Verbraucherschutz
Informationen für Kunden der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen/Wiesbaden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. August 2006 die Erlaubnis der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG zum Betreiben von Bankgeschäften aufgehoben.
Um die der Bank anvertrauten Vermögenswerte zu schützen und um eine ungleichmäßige Befriedigung der Gläubiger des Institutes zu vermeiden, hat die BaFin am selben Tag gegenüber der Privatbank Reithinger ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot ("Moratorium") erlassen.
Die BaFin möchte nachfolgend einige Fragen beantworten.
Wird die Bank für den Geschäftsverkehr wieder geöffnet?
Eine erneute Öffnung des Geschäftsbetriebes der Bank käme nur in Betracht, wenn die Bank erfolgreich Rechtsmittel gegen die Verfügungen der BaFin einlegte.Können in besonderen Fällen Ausnahmen von dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot gemacht werden?
Ausnahmen vom Veräußerungs- und Zahlungsverbot sind nach § 46a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) nur möglich, wenn sie notwendig sind, um das Institut zu verwalten. Ausnahmen auf besonderen Wunsch von Kunden sind - auch in sozialen Härtefällen - nicht zulässig.Was passiert mit den Vermögenswerten der Kunden?
Die Privatbank Reithinger wirkte bis zum 11. September 2002 am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) mit. Ihr Ausscheiden wurde im Bundesanzeiger vom 13. September 2002 bekanntgegeben. Seitdem gehört sie lediglich der gesetzlich vorgesehenen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an.
Diese sichert die Vermögenswerte der Kunden wie folgt:a) Kundeneinlagen (z.B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben von Privatkunden und Personengesellschaften), die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten, sind pro Kunde bis zu einer Höhe von 90 % der Einlage, höchstens jedoch bis zu 20.000 Euro abgesichert. Das heißt, ein Kunde mit Einlagen in Höhe von 25.000 Euro würde zum Beispiel mit 20.000 Euro, eine Kunde mit Einlagen in Höhe von 15.000 Euro mit 13.500 Euro entschädigt.
b) Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Genussrechte unterliegen nicht der Einlagensicherung.
c) Wertpapiere stehen im Eigentum des Kunden und werden nur von der Bank verwahrt. Wertpapierdepots können daher weiterhin auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG gegen den Kunden dienen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.bankenverband.de/Häufige Fragen.Wie kommen die Anleger an ihr Geld?
Die BaFin muss den Entschädigungsfall feststellen, bevor Kundengelder ausgezahlt werden können. Das muss sie zum Beispiel, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Der Entschädigungsfall ist auch festzustellen, wenn ein Moratorium länger als sechs Wochen andauert. Sollte die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, wird sie das mit einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichen. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls wird die Entschädigungseinrichtung von sich aus die Einleger der Privatbank Reithinger anschreiben. Kunden brauchen keine Anträge oder Anfragen zu stellen; damit würden sie das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen.Wie lange wird es dauern, bis die Kunden ihr Geld erhalten?
Bevor die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken das Geld an die Einleger auszahlen kann, muss sie zunächst die Namen der Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind. Eine Prognose, wie lange dieses Verfahren dauert, ist nicht möglich. Die Dauer hängt unter anderem von der Zahl der Kunden und der internen Organisation der Bank ab.- Was muss der Kunde tun, damit sein Wertpapierdepot übertragen wird?
Wertpapiere, die die Bank nur für den Kunden verwaltet, können unabhängig vom Entschädigungsverfahren übertragen werden. Zur Übertragung der Wertpapierdepots muss der Kunde der Privatbank Reithinger einen entsprechenden Auftrag erteilen und dabei unbedingt seine genaue neue Bankverbindung angeben, auf die er sein Depot übertragen lassen möchte.
- Was passiert, wenn Kunden der Reithinger GmbH & Co. KG Vermögenswerte als Sicherheiten übertragen haben?
Diese Sicherheiten können erst frei gegeben werden, wenn der damit besicherte Kredit abgelöst wurde.
Bestehen die Verpflichtungen von Kunden (z.B. Tilgungszahlungen auf Darlehen) gegenüber der Bank weiter?
Die Verpflichtungen bestehen im vollen Umfang weiter. Besondere Zahlungsaufforderungen an den Kunden sind nicht erforderlich.Was passiert mit Kreditzusagen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (z.B. Kontokorrentlinien, noch nicht ausgezahlte Baufinanzierungen)?
Solange das Moratorium dauert, können sie nicht erfüllt werden.- Kann ich meinen Kredit bei der Reithinger GmbH & Co. KG vorzeitig zurückzahlen?
Ja, jeder Kredit kann vorzeitig zurückgezahlt werden. In diesem Fall kann auch über die der Bank überantworteten Sicherheiten wieder verfügt werden. Es ist möglich, dass bei der Rückzahlung des Kredites Kündigungsfristen zu beachten sind. In diesem Fall könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.