Erscheinung:21.03.2025 | Thema Prospekte Ethena GmbH: BaFin stoppt Neugeschäft in USDe-Token
Die Finanzaufsicht BaFin hat im Zulassungsverfahren der Ethena GmbH zu USDe-Token gravierende Mängel festgestellt und sofort vollziehbare Maßnahmen angeordnet. Die BaFin hat der Ethena GmbH unter anderem das weitere öffentliche Anbieten ihres USDe-Tokens untersagt und das Unternehmen angewiesen, die entsprechende Vermögenswertreserve durch die Verwahrstellen einfrieren zu lassen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Einhaltung der Maßnahmen. Zudem macht die BaFin ihren begründeten Verdacht bekannt, dass die Ethena GmbH in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich anbietet. Die BaFin prüft weitere aufsichtliche Maßnahmen – etwa eine Untersagung des öffentlichen Angebots dieser Wertpapiere.
Die Ethena GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist Emittentin eines vermögenswertereferenzierten Tokens mit dem Namen USDe. Ein vermögenswertereferenzierter Token ist ein Krypto-Wert, dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf andere Werte, Rechte oder Währungen gewahrt werden soll (Art. 3 Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR).
Die Ethena GmbH hält laut eigener Aussage ausschließlich andere Krypto-Werte als Vermögenswertreserve. Die Wertstabilität eines USDe-Tokens soll über einen Algorithmus mit Hilfe von Hedging-Derivaten gewährleistet werden und im Ergebnis jeweils dem Wert eines US-Dollars entsprechen.
Übergangsregelung der MiCAR
Für den Markteintritt in Deutschland hat die Ethena GmbH eine Übergangsregelung der europäischen Verordnung MiCAR genutzt. Danach dürfen Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token nach geltendem Recht vor dem 30. Juni 2024 ausgegeben haben, damit fortfahren, bis ihnen eine Zulassung erteilt oder verweigert wird. Voraussetzung: Sie haben eine solche Zulassung vor dem 30. Juli 2024 beantragt. Die Ethena GmbH hatte am 29. Juli 2024 den Antrag zur Zulassung gestellt.
Die Ethena GmbH emittiert ihren USDe-Token seit dem 28. Juni 2024 in Deutschland. Insgesamt befinden sich derzeit rund 5,4 Milliarden Token im Umlauf. Ein Großteil dieser Token wurde bereits vor dem 28. Juni 2024 außerhalb Deutschlands und vor Anwendbarkeit der MiCAR emittiert. Nachdem die Ethena GmbH den USDe-Token zeitweise alleine emittiert hatte, wird dieser Token seit dem 1. Januar 2025 auch von der Ethena BVI Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln emittiert.
Gravierende Mängel im Zulassungsverfahren
Im laufenden Zulassungsverfahren hat die BaFin unter anderem gravierende Mängel in der Geschäftsorganisation sowie Verstöße gegen die Anforderungen der MiCAR etwa zur Vermögenswertreserve und zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen festgestellt. Die BaFin wird am Ende des Zulassungsverfahrens wieder kommunizieren.
Aufsichtliche Maßnahmen
Zum Schutz der Verpflichtungen der Ethena GmbH gegenüber ihren Kunden hat die BaFin folgende Maßnahmen angeordnet:
- Anweisung zur Sperrung der Vermögenswertreserve für die durch die Ethena GmbH emittierten Token („Einfrieren der Vermögenswerte“)
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsleiter der Ethena GmbH in Bezug auf diese Vermögenswertreserve
- Anweisung zur Schließung der Ethena GmbH für das Neugeschäft mit der Kundschaft insbesondere durch Sperrung der Internetseiten der Ethena GmbH
- Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Maßnahmen.
Die Maßnahmen der BaFin sind noch nicht bestandskräftig.
Inhaber von USDe-Token können diese vorübergehend nicht mehr bei der Ethena GmbH rücktauschen. Der Handel mit USDe-Token auf dem Sekundärmarkt bleibt jedoch von den Maßnahmen der BaFin derzeit unberührt.
Die BaFin ist für Zulassungsverfahren unter MiCAR die in Deutschland zuständige Behörde. Eingebunden in das Verfahren sind die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), mit denen die BaFin im Kontakt steht.
Verdachtsbekanntmachung
Die BaFin hat darüber hinaus den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ethena GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von „sUSDe“-Token der Ethena OpCo. Ltd. ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich anbietet.
Der USDe- und sUSDe-Token sind dergestalt miteinander verbunden, dass Anleger im Tausch gegen einen USDe-Token einen sUSDe-Token erhalten können. Dieser sUSDe-Token räumt Anlegern den Anspruch auf Rückgabe des USDe-Tokens sowie eine zusätzliche Rendite ein.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.