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Erscheinung:17.07.2024 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Profitwallet: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzsaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Pavagenis S.L., Marbella, Spanien, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Jörns Bühner, über die Website profitwallet.expert in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alternative 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) der EVTS TECHNOLOGIES SDN BHD (Markenname „Profitwallet“) in Form der Gewährung eines Anspruchs auf Verzinsung und Rückzahlung für die Überlassung von Geld ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet.

Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht.

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor gebilligt hat. Daher prüft sie, ob dieser die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu prüfen und das Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage aller erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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