Erscheinung:21.02.2024 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz Bekanntmachung zur DR Deutsche Rücklagen GmbH: Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Wertpapiere ohne erforderlichen Wertpapierprospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH ihre Inhaberschuldverschreibungen mit der ISIN DE000A3H3H73 ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt basierend auf § 18 Absatz 3 Satz Nr. 1 WpPG in Verbindung mit Artikel 3 der Prospekt-Verordnung.