BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:20.02.2024, Stand:geändert am 25.03.2024 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz Bekanntmachung zur FIRE Group Limited

FIRE Group Limited: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „FIRE“ ohne erforderlichen Prospekt.

Die BaFin untersagte am 12. Februar 2024 der in Dubai ansässigen FIRE Group Limited das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „FIRE“ in Deutschland.

Das öffentliche Angebot oben genannter Inhaberschuldverschreibungen in Deutschland ohne die vorherige Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts ist verboten.

Die BaFin untersagte das öffentliche Angebot, weil das Unternehmen dafür keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die erforderlichen Angaben enthält. Die Untersagung der BaFin basiert auf § 18 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 3 der EU-Prospektverordnung. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Aktualisierung (25.03.2024):

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

Die BaFin hatte bereits am 27. November 2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht dafür bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback