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Erscheinung:19.12.2023, Stand:geändert am 27.03.2024 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz TREE und eTree Token: Anhaltspunkte für fehlenden Wertpapierprospekt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Global TREE Project AG in Deutschland Wertpapiere in Form von eTREE-Token als auch TREE-Token ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Die Global TREE Project AG hat ihren Sitz in Hünenberg, Schweiz.

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt basierend auf § 18 Absatz 3 Nr. 1 WpPG in Verbindung mit Artikel 3 der Prospekt-VO.

Aktualisierung am 27.03.2024:

Am 21. Februar 2024 wurde ein Wertpapierprospekt der Global TREE Project AG für Wertpapiere in Form von TREE-Token von Liechtenstein nach Deutschland notifiziert.
Dadurch ist es nunmehr möglich, den in Lichtenstein gebilligten Wertpapierprospekt auch in Deutschland zum öffentlichen Angebot der TREE-Token innerhalb der Gültigkeit des Prospekts zu verwenden, ohne dass es erforderlich ist, in Deutschland einen neuen Wertpapierprospekt für das selbe Wertpapier von der BaFin billigen zu lassen.

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