BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:13.09.2023 | Thema Prospekte WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Konkret geht es dabei um Investitionen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen. Laut Angaben auf der Website hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Dublin, Irland. Zudem wird dort ein „Contact-Office-Germany“ in Bad Rothenfelde genannt.

Investitionen in Paulownia-Bäume waren bereits am 28. August 2023 Gegenstand einer Meldung der BaFin.

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

Bekanntmachung

WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.: Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot einer Edelholzinvestition in Paulownia-Bäumen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt durch die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass das Angebot von Paulownia-Bäumen der Emittentin durch die Gesellschaft selbst in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.

Die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. hat ihren Sitz laut ihrer Website in Kandoy House, 2 Fairview Strand in Dublin D03Y1E2 Irland, außerdem wird ein „Contact-Office-Germany“ im Gewerbepark 5 in 49214 Bad Rothenfelde genannt.

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund vorliegender Anhaltspunkte eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Prospekt basierend auf § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 VermAnlG.
Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback