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Erscheinung:13.02.2023 | Thema Verbraucherschutz Kryptowerte: Achtung bei Cloud-Mining-Angeboten

Am Cloud-Mining von Kryptowerten partizipieren – wenn Unbekannte Ihnen das anbieten, sollten Sie äußerst vorsichtig sein. Solche Angebote stammen nicht selten von unseriösen Akteuren.

Erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Angebot zum Cloud-Mining von unbekannten Personen, sollten sie misstrauisch werden. Das gilt auch, wenn sie eigenständig auf die Website eines Cloud-Mining-Dienstes aufmerksam werden.

Es ist möglich, dass die Anbieter de facto kein Cloud-Mining bereitstellen, sondern lediglich die Gelder einbehalten wollen. Einmal investiert, versuchen Verbraucher dann vergeblich, ihr Geld zurück zu erhalten.

Was ist Cloud-Mining?

Beim Cloud-Mining mieten sich Verbraucher Rechenleistung („cloud“) bei einem Anbieter, um selbst Kryptowerte zu schürfen („minen“). Über ein vorbestimmtes mathematisches Verfahren werden innerhalb eines Computernetzwerks Kryptowerte geschöpft. Dieser Prozess wird als „Mining“ bezeichnet.

Was können Sie tun?

Die Aufsicht rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet sehr aufmerksam zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Zudem weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Risiken von Cloud-Mining und Investments in Kryptowerte hin.

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wer Zweifel hat, kann sich auch direkt an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon erreichen Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500.

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