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Erscheinung:26.01.2022, Stand:geändert am 17.03.2022 | Thema Verbraucherschutz, Solvabilität Slowakische Versicherungsaufsicht erlässt erneut Maßnahme gegen NOVIS Insurance Company, NOVIS Versicherungsgesellschaft, NOVIS Compagnia di Assicurazioni, NOVIS Poisťovňa a.s. (NOVIS)

Die slowakische Versicherungsaufsicht Národná banka Slovenska (NBS) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie aufgrund von Beanstandungen im Zusammenhang mit der Solvabilität und Finanzlage die freie Verfügungsbefugnis der NOVIS über die Vermögenswerte des Unternehmens beschränkt habe.

Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert die NBS auf ihrer Internetseite.

Die BaFin hatte bereits am 29. April 2021 und am 21. September 2020 Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit NOVIS informiert und die Bekanntmachung mehrmals aktualisiert.

Die Novis ist für den Geschäftsbetrieb in Deutschland im Niederlassungsverkehr angemeldet. Aufgrund des Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der BaFin, sondern der slowakischen Versicherungsaufsicht. Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die slowakische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Aktualisierung (18.02.2022):

Mit Wirkung zum 01. Februar 2022 hat die NBS angeordnet, dass NOVIS die versicherungstechnischen Rückstellungen auf das nach slowakischem Recht erforderliche Maß zu erhöhen habe.

Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert die NBS auf ihrer Internetseite.

Aktualisierung (17.03.2022):

Die NBS hat angeordnet, dass NOVIS die SCR-Bedeckung zum Stichtag 31. Dezember 2021 unter Berücksichtigung der von der Aufsicht vorgegebenen Mindestanforderungen neu zu bewerten habe. Zudem wurde NOVIS zur Erhöhung der anrechnungsfähigen Eigenmittel verpflichtet, um den SCR-Bedeckungsanforderungen zu genügen. Diese Aufstockung hat NOVIS bis zum Jahresende 2022 beizubehalten. Diese Maßnahmen sind seit dem 16. März 2022 vollstreckbar.

Sie wurden zum 16. März 2022 auf der Internetseite der NBS öffentlich bekanntgegeben.

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