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Erscheinung:26.10.2021 | Thema Verbraucherschutz Betrugsversuch: BaFin ruft keine Privatpersonen an

Die Aufsicht weist darauf hin, dass sie sich generell nicht telefonisch bei Bürgerinnen und Bürgern meldet.

Der BaFin sind aktuell Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Personen Verbraucherinnen und Verbraucher im Namen der Aufsichtsbehörde angerufen haben. Die unbekannten Personen sprechen beispielsweise von einer außergerichtlichen Einigung, die sich aufgrund einer angeblichen Lotterieteilnahme ergeben habe. In den vorliegenden Fällen erschien die Faxnummer der BaFin (0228 4108 1550) auf dem Display des Telefons. In einem ähnlichen Fall im September 2021, haben unbekannte Personen Verbraucherinnen und Verbraucher im Namen der BaFin angerufen und nutzten dazu die Telefonnummer des BaFin-Verbrauchertelefons (0800 2 100 500).

Bei den Anrufen könnte es sich um „Vishing“ handeln, eine Phishing-Variante, bei der Sprachsysteme zum Einsatz kommen. Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind zu finden im BaFin-Beitrag „Betrugsmasche Vishing: Was ist das und wie kann ich mich davor schützen?“

Die BaFin bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher, derartige Kontaktaufforderungen abzulehnen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

Die BaFin beauftragt generell keine Dritten und wendet sich auch nicht von sich aus an einzelne Personen, um beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags auf ein bestimmtes Konto zu verlangen. Verbraucher sollten generell äußerst wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.

Die Aufsicht hat bereits mehrfach auf ähnliche Fälle hingewiesen, unter anderem im Januar und Juni 2021.

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