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Erscheinung:21.09.2020, Stand:geändert am 28.04.2021 | Thema Verbraucherschutz Slowakische Versicherungsaufsicht untersagt NOVIS Insurance Company, NOVIS Versicherungsgesellschaft, NOVIS Compagnia di Assicurazioni, NOVIS Poisťovňa a.s. (NOVIS) das Neugeschäft unter bestimmten Bedingungen

Die slowakische Versicherungsaufsicht Národná banka Slovenska (NBS) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie der NOVIS vorübergehend untersagt hat, unter bestimmten Bedingungen Neugeschäft zu zeichnen.

Das Verbot bezieht sich auch auf den Geschäftsbetrieb in Deutschland, für den NOVIS im Niederlassungsverkehr angemeldet ist.

Aufgrund des Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der BaFin, sondern der NBS. Die BaFin steht mit der NBS sowie mit der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA in engem Kontakt.

Über die näheren Einzelheiten der erlassenen Maßnahme informiert die NBS auf ihrer Internetseite. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner für Verbraucher zur Verfügung.

Informationen für Verbraucher:

Národná banka Slovenska
Imricha Karvasa 1
813 25 BRATISLAVA
SLOVAKIA

Website: www.nbs.sk

Verbrauchertelefon der BaFin: 0800 2 100 500

Aktualisierung (24.11.2020)

Mit Verfügung vom 05. November 2020 hat die NBS der NOVIS vorübergehend die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Unternehmens untersagt. Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert die NBS auf ihrer Internetseite (https://www.nbs.sk/sk/dohlad-nad-financnym-trhom-prakticke-informacie/vyroky-vykonatelnych-rozhodnuti/20200918-01).

Aktualisierung (25.02.2021)

Die NBS hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Wirkung vom 12. Februar 2021 die Anordnung vom 09. September 2020 teilweise abgeändert und die Neugeschäftsuntersagung aufgehoben habe. Die übrigen angeordneten Maßnahmen seien von der Aufhebung nicht betroffen. Über weitere Einzelheiten informiert die NBS auf ihrer Internetseite (https://www.nbs.sk/sk/dohlad-nad-financnym-trhom-prakticke-informacie/vyroky-vykonatelnych-rozhodnuti/20200918-01).

Aktualisierung (28.04.2021)

Die NBS hat die BaFin darüber informiert, dass sie bei einer örtlichen Prüfung einen Verstoß gegen Anlagevorschriften festgestellt und daher gegenüber der NOVIS neben anderen Maßnahmen angeordnet habe, alle Prämien in Übereinstimmung mit den Versicherungsverträgen zu investieren. Die weiteren Maßnahmen werden von der NBS am 11. Mai, 1. Juli und 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Über weitere Einzelheiten der Maßnahmen informiert die NBS auf ihrer Internetseite.

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