Erscheinung:03.02.2020 | Thema Prospekte Black One Entertainment Group UG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten
Zur Überprüfung des von dem Unternehmen so bezeichneten „Private Pre-Sale“ von „Equity Token“ der Black One Entertainment Group UG im Hinblick auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an Anleger in Deutschland ohne einen gebilligten Prospekt hat die BaFin gegenüber der Black One Entertainment Group UG mit Schreiben vom 10. Januar 2020, zugestellt am 14.01.2020, ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht.
Die Black One Entertainment Group UG hat der BaFin das Auskunfts- und Vorlageersuchen nur unvollständig beantwortet. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vollständig nachgekommen.
Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.