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Erscheinung:27.11.2019 | Thema Prospekte FashionConcept GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die FashionConcept GmbH in Deutschland vier verschiedene Vermögensanlagen öffentlich anbietet. Bei den Angeboten, die das Unternehmen in diversen Medien bewirbt, handelt es sich um Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren („Stille Gesellschaftsbeteiligung“), sowie um Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen.

Das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich prospektpflichtig nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Eine Vermögensanlage darf hierzulande daher erst öffentlich angeboten werden, nachdem die BaFin den Verkaufsprospekt gebilligt hat. Die FashionConcept GmbH hat der BaFin für die vorgenannten Angebote keine Verkaufsprospekte zur Billigung vorgelegt.

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