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Erscheinung:28.10.2019, Stand:geändert am 11.06.2024 | Thema Prospekte Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland

Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 3. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 3. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.

Aktualisierung (05.12.2019):

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Life Forestry Switzerland AG wurde mit Beschluss vom 27. November 2019 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgelehnt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Aktualisierung (07.01.2020):

Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2019 Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Aktualisierung (01.04.2020):

Die Beschwerde der Life Forestry Switzerland AG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2019 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde am 1. April 2020 zurückgewiesen.

Aktualisierung (01.06.2021):

Die BaFin hat mit Widerspruchsbescheid vom 25.4.2021 den Widerspruch der Life Forestry Switzerland AG zurückgewiesen. Gegen den Untersagungsbescheid vom 3.9.2020 in Form des Widerspruchsbescheids hat die Life Forestry Switzerland AG Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben.

Aktualisierung (11.06.2024):

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Life Forestry Switzerland AG mit Urteil vom 3. Juni 2024 abgewiesen.

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