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Erscheinung:24.05.2019 | Thema Verbraucherschutz Angebliche Anrufe von BaFin-Mitarbeitern zum Ausgleich erlittener Schäden

Aktuell werden Verbraucherinnen und Verbraucher von vermeintlichen BaFin-Mitarbeitern angerufen, die vortäuschen, Schäden auszugleichen, die zuvor bei Investitionen auf der Onlineplattform „Coinstrader“ entstanden seien.

Die BaFin leistet keine Rück- oder Teilzahlungen an Geschädigte. Der Ausgleich von Vermögensschäden gehört nicht zu ihren Aufgaben. Eine etwaige Erstattung obliegt den Anbietern selbst. Daher kontaktieren BaFin-Mitarbeiter keine Personen telefonisch wegen möglichen Rückforderungen.

Im Zusammenhang mit betrügerischen Kapitalanlagen müssen die Geschädigten damit rechnen, von denselben oder anderen Tätern erneut vorgegaukelt zu bekommen, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wieder gutzumachen. Hierfür haben die Geschädigten zunächst eine weitere Zahlung zu leisten, die ebenfalls verloren sein wird.

Vor nicht lizenzierten Anbietern von Handelsplattformen ist ohnehin zu warnen .

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