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Erscheinung:13.11.2013 | Thema Marktmanipulation, Verbraucherschutz BaFin warnt Anleger vor konzertierten Wertpapiertransaktionen

Die Beteiligung an Massenorders, zu denen etwa in sozialen Netzwerken aufgefordert wird, kann für Anleger strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäfte, die bei solchen Kampagnen getätigt werden, können gegen das Verbot der Markmanipulation verstoßen. Sie erwecken möglicherweise den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um wirtschaftlich begründete Umsätze handelt.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dabei Aktien im Gegenwert von wenigen Euro erworben werden und die anfallenden Transaktionskosten deren Wert übersteigen.

Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, Anhaltspunkte für mögliche Marktmanipulationen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

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