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Erscheinung:24.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Revolvo: BaFin warnt auch vor der Website revolvo.cc

Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 5. März 2025 und 1. April 2025 vor Revolvo bzw. den inzwischen inaktiven Websites revolvo.pro und revolvo.online gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website revolvo.cc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die unbekannten Betreiber kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, ihr Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Börse Stuttgart GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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