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Erscheinung:24.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz „Herlange Kredit“: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website herlange.com

Die Finanzaufsicht BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „Herlange Kredit“, Betreiber der Website herlange.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland anbietet, indem er Online-Kredite verschiedener Art offeriert.
Der Anbieter tritt lediglich unter der Bezeichnung „Herlange Kredit“ auf. Als Geschäftssitz wird auf der Website die Adresse Friedrich-Ebert-Straße 16, 90537 Feucht, angegeben. Dem Internetauftritt können darüber hinaus weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform des Unternehmens entnommen werden.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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