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Erscheinung:17.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz 500 intal: BaFin warnt vor den Webseiten 500-intal.com, 500intal.com und 500-intal.org

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf Webseiten, die den Namen „500 intal“ tragen. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort Unternehmen Exion Edge, GPR Alora Ai und IntalAiTrader ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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