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Erscheinung:03.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz gi-brokers.com: BaFin warnt vor Webseite

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite gi-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleitungen an. Weiterhin behaupten die Betreiber wahrheitswidrig, von der „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ beaufsichtigt zu sein.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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