Erscheinung:27.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Pandabrokersvip.com: BaFin ermittelt gegen PANDA BROKERS VIP
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der PANDA BROKERS VIP. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website pandabrokersvip.com Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Das Unternehmen trat zuvor auch unter der Website pandabrokers.com mit potentiellen Anlegern in Kontakt.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.