Erscheinung:24.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Invexo Capital: BaFin warnt vor invexo-capital.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Invexo Capital. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website invexo-capital.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.