Erscheinung:05.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz stratego-ipo.net: BaFin ermittelt gegen Stratego IPO, Schweiz
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Stratego IPO. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis telefonisch und über ihre Website die Vermittlung von Aktien der Cerebras PLC und andere an. Daneben werden weitere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten, beispielsweise das „D-Sparkonto“ bei dem hohe Zinsgewinne in Aussicht gestellt werden.
Die Stratego IPO wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.