Erscheinung:25.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Quantum AI: BaFin warnt auch vor der Website greenholtt.com
Die BaFin hat bereits am 9. August 2022 vor Quantum AI bzw. deren inzwischen inaktiven Website the-quantum-ai.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website greenholtt.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.