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Erscheinung:25.02.2025, Stand:geändert am 21.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz bsc-network.de und bsc-network.net: BaFin warnt vor Jobangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobs im Home-Office, die auf den Websites bsc-network.de und bsc-network.net angeboten werden. Die Stellenangebote auf der Website bsc-network.de stammen nicht von der in Berlin ansässigen ACCI Asset Customized Consulting & Investments GmbH. Die Stellenangebote auf der Website bsc-network.net stammen nicht von der in Trier ansässigen E&K Finanzierungen GmbH. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Identitätsdiebstahl.

Die Tätigkeit besteht im Kauf von Kryptowerten für Dritte über eigene Konten.

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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