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Erscheinung:24.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH

BaFin ordnet die Einstellung unerlaubt erbrachter Finanzdienstleistungen an.

Die BaFin hat der E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH, Frankfurt an der Oder/Berlin, aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachten Finanzdienstleistungen sofort einzustellen. Da-bei geht es um Drittstaateneinlagenvermittlung (im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG), Anlagevermittlung (im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) sowie Anlageberatung (im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG). Der Bescheid erging am 29. Januar 2025.

Das Unternehmen bietet auf seinen Webseiten e-fb.de und e-fb.net Festgeld-, Tagesgeld-, Flexgeldkonten, ETFs und Beratungsleistungen an (s. auch entsprechende Warnung). Damit erbringt das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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