Erscheinung:17.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website hehl-jobs.net angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht von der in Marxen ansässigen KundenServiceCenter Hehl GmbH & Co. KG. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten und dem Kauf von Kryptowerten für Dritte.
Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.
Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich außerdem wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR strafbar machen.
Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).