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Erscheinung:17.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz SimCorp: BaFin weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Investitionsangeboten insbesondere über WhatsApp, die angeblich von der SimCorp GmbH, Bad Homburg, oder einem anderen Unternehmen der SimCorp-Gruppe stammen. Nach ihren Erkenntnissen erbringen Unbekannte, die unbefugt Namen und Fotos von Angehörigen der SimCorp-Gruppe verwenden, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Insbesondere bieten sie die Vermittlung von vorbörslichen Aktien im Zusammenhang mit bevorstehenden Börsengängen an. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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