Erscheinung:17.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz, Prospekte Eurofina Financial Group Limited: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der Duracell Inc. und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Eurofina Financial Group Limited. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; sie hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegen die für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderlichen Wertpapierprospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor. Konkret täuscht die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Duracell Inc. kaufen zu können. Es bestehen deutliche Zweifel daran, dass die Anbietende willens und in der Lage ist, die angebotenen Aktien zu übereignen.
Die Eurofina Financial Group Limited tritt im Internet über ihre Website eurofinalimited.com auf. Dort werden neben der Duracell-Aktie Aktien weiterer Gesellschaften thematisiert. Auch in diesen Fällen liegen keine Wertpapierprospekte nach dem WpPG vor. Darüber hinaus bietet die Eurofina Financial Group Limited auf ihrer Website weitere Dienstleistungen an, bspw. die Eröffnung eines Online-Depots. Das Depot soll insbesondere für einen Handel mit Aktien und Devisen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Festgeldanlagen möglich sein.
Auf ihrer Website nennt die Eurofina Financial Group Limited als Unternehmenssitze Welwyn und London, beide Vereinigtes Königreich. Sie suggeriert zudem, im Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) registriert zu sein. Hierbei dürfte es sich jedoch um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Eurofina Limited handeln.
In der Vergangenheit sind bereits häufig Meldungen von Betrugsversuchen bekanntgeworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund:
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Duracell-Aktien liegt kein von der BaFin gebilligter gültiger Wertpapierprospekt vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.