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Erscheinung:24.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Swiss Partners AG: BaFin warnt vor Website swissprimefx.com und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website swissprimefx.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet die Swiss Partners AG, Vaduz, Liechtenstein dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die BaFin weist darauf hin, dass die beiden Unternehmen swisspartners AG und swisspartners Versicherung AG, die sowohl bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein als auch bei der BaFin registriert sind, in keinerlei Beziehung zu der Swiss Partners AG bzw. der Website swissprimefx.com stehen. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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