Erscheinung:23.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz greenhawk-ct.com: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website greenhawk-ct.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung Greenhawk-CT auf, ohne Verwendung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz. Darüber hinaus erklärt der Betreiber, von der Crypto Conduct Authority autorisiert und reguliert zu sein. Bei der Crypto Conduct Authority handelt es sich jedoch weder um eine national noch supranational mandatierte bzw. legitimierte Aufsichtsbehörde.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.