Erscheinung:13.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz kaiser-finanzag.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kaiser-finanzag.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Betreiber der vorgeblich schweizerischen Gesellschaft werben im Internet für Festgeldanlagen, Aktien- und Fondsinvestitionen. Sie behaupten zudem, eine Niederlassung in Hamburg zu unterhalten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.