Erscheinung:29.11.2024, Stand:geändert am 09.12.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz bergfuerstinvestment.de: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in München ansässigen Bergfürst Investment & Partner. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website bergfuerstinvestment.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben. Konkret wurde bis zum 13.10.2024 auf der Website die Vermittlung von Festgeldanlagen angeboten.
Es liegt zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Paris, Frankreich, ansässigen BIP AM SAS vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Bergfürst Investment & Partner und der Website bergfuerstinvestment.de.
Des Weiteren liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen zugelassenen Schwarmfinanzierungsplattform Bergfürst AG vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Bergfürst Investment & Partner und der Website bergfuerstinvestment.de. Diese Warnung betrifft nicht die Angebote der Bergfürst AG auf den Websites bergfuerst.com und de.bergfuerst.com.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.