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Erscheinung:25.10.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Crypto Assets Control

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Crypto Assets Control keine behördliche Finanzmarktaufsicht ist. Diesen Eindruck erwecken die Informationen, die sie auf der Website cryptoassetscontrol.com veröffentlicht.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Die Crypto Assets Crontol ist nicht befugt, solch eine Erlaubnis zu erteilen.

Die BaFin bittet daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die Crypto Assets Control verweisen.

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