Erscheinung:23.10.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor der Online-Handelsplattform Immediate Phoenix
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Immediate Phoenix. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der gleichnamigen Online-Handelsplattform ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Das Angebot ist über die Website rykequy.pics erreichbar.
Die Betreiber treten lediglich unter der Bezeichnung Immediate Phoenix auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Sie machen keine Angaben zu ihrem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.