Erscheinung:30.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz iibonline.co: BaFin ermittelt gegen International Investment Bank
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der International Investment Bank. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website iibonline.co ohne Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen hierfür vorab Gebühren zahlen. Zu einer Darlehensauszahlung kommt es jedoch nicht.
Eine International Investment Bank wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Alternativ tritt die Bank auch als Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline in Erscheinung.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.