BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:30.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz iibonline.co: BaFin ermittelt gegen International Investment Bank

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der International Investment Bank. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website iibonline.co ohne Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen hierfür vorab Gebühren zahlen. Zu einer Darlehensauszahlung kommt es jedoch nicht.

Eine International Investment Bank wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Alternativ tritt die Bank auch als Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline in Erscheinung.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback