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Erscheinung:25.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Krypto-Handelsplattformen: BaFin warnt vor den Websites stellarswiss.com und northstar-global.co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites stellarswiss.com und northstar-global.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die Betreiber werben unter verschiedenen Namen auf den beiden Websites für dieselbe Online-Trading-Plattform, die den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten wie Kryptowährungen ermöglicht.

Auf der Website stellarswiss.com behauptet die StellarCorp Int. unter dem Handelsnamen Stellar Swiss Ltd. Geschäftssitze in Nicosia, Zypern und London, Vereinigtes Königreich, zu haben. Sie gibt an, von der britischen Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority - FCA) beaufsichtigt zu werden. Das ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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