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Erscheinung:16.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz spar-investment.com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website spar-investment.com. Ihre Betreiber bieten dort an, Festgelder bei internationalen Banken zu vermitteln. Dazu haben sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierinstitutsgesetz.

Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Spar Investment auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt eine Geschäftsadresse im spanischen Madrid an. Für die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden soll angeblich deutsches Recht gelten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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