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Erscheinung:09.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz RedPoint Invest: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der Northvolt AB und der Databricks Corporation

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der RedPoint Invest. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dazu hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuscht die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Northvolt AB und der Databricks Corporation kaufen zu können.

Auch liegen die für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderlichen Wertpapierprospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor. Es bestehen deutliche Zweifel daran, dass die Anbietenden willens und in der Lage sind, die angebotenen Aktien zu übereignen.

Die RedPoint Invest tritt im Internet über ihre Website redpoint-invest.com auf. Dort nennt sie als Unternehmenssitz London, Vereinigtes Königreich. Den auf der Website veröffentlichten Nutzungsbedingungen zufolge findet jedoch kalifornisches Recht Anwendung.

Nach Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, hat die RedPoint Invest die Geschäftstätigkeit der Vintage Group übernommen, vor der die BaFin bereits am 3. Juli 2024 gewarnt hat.

In der Vergangenheit sind bereits häufig Meldungen von Betrugsversuchen bekanntgeworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Northvolt-Aktien oder Databricks-Aktien liegen keine von der BaFin gebilligten gültigen Wertpapierprospekte vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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