Erscheinung:09.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz kryptoeu.net: BaFin warnt erneut vor KryptoEU
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kryptoeu.net (zuvor kryptoeu.com). Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Auf der Website behaupten die Betreiber, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist falsch. Die BaFin hatte bereits am 3. Juni 2024 vor KryptoEU gewarnt.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.