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Erscheinung:16.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz stargos.co: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website stargos.co. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Stargos auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt eine Geschäftsanschrift in London, Vereinigtes Königreich, an.

Die Website stargos.co ist inhaltlich weitestgehend identisch mit zahlreichen weiteren Websites, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. In den dortigen Fällen beginnt bzw. begann die Präsentation immer mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Diese Einleitung haben die Betreiber der Website stargos.co durch den Satz „Maßgeschneiderte Strategien für Ihren Erfolg“ ersetzt.

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Plattform stargos.co ihrer Kundschaft eine „Lizenz“ der „Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ zukommen lassen, die angeblich für „Handelsmakler“ gelten soll. Als „Ausstellende Behörde“ wird dort „FCA“ genannt. Im Fuß dieses Schriftstücks erscheint unter anderem das Logo der BaFin. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Weder die BaFin noch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) stellen derartige Dokumente aus.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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