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Erscheinung:16.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz green ULTRA: BaFin warnt vor Websites green-ultra.com und green-ultra.net

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites green-ultra.com und green-ultra.net. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung green ULTRA auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er nennt das kanadische Toronto als Unternehmenssitz und gibt an, in Kanada und Europa von „CADFIRA“ und „European Financial Security“ bzw. „FINA-EU“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich um fiktive, nicht existente Behörden. Es wird auf die Klarstellung der Ontario Securities Commission, der Börsenaufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario, bezüglich der fiktiven Aufsichtsbehörde verwiesen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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