Erscheinung:05.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Euinv-24, die auch unter EUINVEST firmiert. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf den Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com ohne Erlaubnis an, Handelskonten zu eröffnen. Über diese können angeblich Geschäfte mit Forex, Crypto, Aktien, Rohstoffe, ETFs und Indizes abgewickelt werden. Das Unternehmen behauptet, der Aufsicht der BaFin zu unterliegen. Das ist nicht der Fall.
Ferner erwecken die Betreiber den Anschein, mit der Hamburger Sutor Bank GmbH zusammenzuarbeiten. Auch das ist nicht der Fall, es bestehen keinerlei Geschäftsbeziehungen.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.