BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:01.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Finance Invest Contact GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen. Das Jobangebot zielt auf eine Weiterleitung von Geldern über Konten der Arbeitssuchenden ab. Es wird auf der Website cyber-finances.de veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen.

Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Arbeitssuchenden empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback