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Erscheinung:22.07.2024 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Mega26: BaFin warnt vor der Website mega26.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Mega26. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website mega26.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betreiben. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln.

In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin gewarnt hat. In allen Fällen wird die Internetseite mit dem Satz „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“ eingeleitet.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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