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Erscheinung:16.07.2024 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Identitätsmissbrauch zu Lasten der AIF Kapitalverwaltungs-AG: BaFin warnt vor der Website festgeld-aif.de

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „AIF Kapital AG“ mit angeblichem Sitz in Stuttgart sowie Außenstellen in Stockholm und Örebro auftretenden unbekannten Betreiber nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut AIF Kapitalverwaltungs-AG zuzurechnen sind. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG ist Teil der AIF Capital Group. Diese tritt im Internet ausschließlich unter www.aif.capital auf.

Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Diese nutzen missbräuchlich Registerdaten sowie die BaFin-ID der AIF Kapitalverwaltungs-AG und bieten insbesondere die Eröffnung von Festgeldkonten an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.


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